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  • August 14, 2026 7 min lesen

    Luxemburg setzt sein Engagement für sauberere Mobilität fort. Im Februar 2026 kündigte die Regierung an, dass Klimabonus Mobilitéit bis zum 30. Juni 2030 verlängert wird. Dadurch erhalten Einwohner mehr langfristige Planungssicherheit, wenn sie nachhaltigere Mobilitätsformen nutzen möchten.

    Für Fahrräder und Pedelec25-E-Bikes bietet das derzeit veröffentlichte Programm 50 % des Kaufpreises ohne MwSt., bis zu 600 €, vorbehaltlich der geltenden Anspruchsvoraussetzungen. Für alle, die sich über eine E-Bike-Förderung in Luxemburg informieren, kann dies ein bedeutender Beitrag zu einem praktischen Elektrofahrrad für Pendelstrecken und Alltagsfahrten sein.

    Mehrere Legend eBikes passen technisch sehr gut zu den derzeit im Programm verwendeten Pedelec25-Anforderungen. Dadurch ist Klimabonus besonders relevant für Fahrer, die eines unserer urbanen oder faltbaren Modelle in Betracht ziehen.

    Was ist das Klimabonus-Programm 2026?

    Klimabonus Mobilitéit ist Luxemburgs nationales Förderprogramm für sauberere Formen der Mobilität. Es umfasst Anreize für verschiedene emissionsfreie Mobilitätsoptionen, darunter herkömmliche Fahrräder, Fahrräder mit elektrischer Unterstützung und Lastenräder.

    Die Förderung wird vom luxemburgischen Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität gewährt.

    Am 20. Februar 2026 verabschiedete der Regierungsrat einen Gesetzentwurf, mit dem das Programm über die bisherige Frist vom 30. Juni 2026 hinaus verlängert werden soll. Die Regierung hat angekündigt, dass Klimabonus Mobilitéit bis zum 30. Juni 2030 fortgeführt wird.

    Die Mitteilung bestätigt außerdem, dass die am 1. Oktober 2024 eingeführten Umwelt- und Sozialkriterien für Fahrräder, Fahrräder mit Pedalunterstützung und Lastenräder im verlängerten Programm beibehalten werden sollen.

    Sie können die offizielle Mitteilung der luxemburgischen Regierung zur Verlängerung von Klimabonus Mobilitéit lesen.

    Was bedeutet die Verlängerung bis 2030 für E-Bike-Käufer?

    Die Regierung hat bestätigt, dass Klimabonus Mobilitéit bis zum 30. Juni 2030 fortgeführt wird. Das aktuelle Guichet.lu-Verfahren für Fahrräder und Pedelec25 zeigt jedoch weiterhin den bisherigen Kaufzeitraum an, der am 30. Juni 2026 endet.

    Wer nach diesem Datum kauft, sollte daher vor der Bestellung die neuesten offiziellen Bedingungen prüfen. Das Programm selbst wird fortgesetzt, aber die detaillierte Antragsseite muss den verlängerten Rahmen noch widerspiegeln.

    Wer kann die luxemburgische E-Bike-Förderung beantragen?

    Nach den derzeit veröffentlichten Regeln steht die Förderung Privatpersonen mit Wohnsitz in Luxemburg zur Verfügung, die ein neues Fahrrad für den eigenen Gebrauch kaufen.

    • Der Antragsteller muss in Luxemburg wohnhaft sein.
    • Das Fahrrad muss für den privaten Gebrauch bestimmt sein.
    • Erwachsene und Minderjährige können anspruchsberechtigt sein.
    • Anträge für Minderjährige müssen von ihrem gesetzlichen Vertreter eingereicht werden.
    • Das Fahrrad muss neu sein.
    • Es darf nicht für den Weiterverkauf oder Export bestimmt sein.
    • Es kann nur eine Fahrradförderung pro Person alle fünf Jahre gewährt werden.

    Der Fünfjahreszeitraum wird ab dem Rechnungsdatum des zuvor geförderten Fahrrads berechnet.

    Die soziale Anspruchsvoraussetzung

    Für herkömmliche Fahrräder und Pedelec25, die ab dem 1. Oktober 2024 gekauft wurden, sehen die derzeit veröffentlichten Bedingungen vor, dass die Förderung Einwohnern vorbehalten ist, die entweder:

    • eine Teuerungszulage; oder
    • eine Energiezulage

    im selben Jahr erhalten, in dem das Fahrrad gekauft wird.

    Die luxemburgische Regierung hat angegeben, dass diese Kombination aus Umwelt- und Sozialkriterien im Rahmen der Verlängerung des Programms bis 2030 fortgeführt werden soll. Käufer, die im verlängerten Rahmen kaufen, sollten dennoch die Bedingungen prüfen, die für das genaue Rechnungsdatum gelten.

    Welche E-Bikes sind für Klimabonus förderfähig?

    Dies ist einer der wichtigsten Punkte bei der Auswahl Ihres Fahrrads. Die Förderung gilt nicht einfach für jedes Fahrzeug, das als Elektrofahrrad vermarktet wird: Das Fahrzeug muss als Pedelec25 und als „Fahrrad“ im Sinne der luxemburgischen Straßenverkehrsordnung eingestuft werden.

    Was bedeutet „Fahrrad im Sinne der Straßenverkehrsordnung“ konkret?

    Für diese Förderung entscheidet die Einstufung nach der Straßenverkehrsordnung darüber, ob das Elektrofahrrad zur förderfähigen Fahrradkategorie gehört oder als eine andere Art von motorisiertem Fahrzeug behandelt wird.

    Ein förderfähiges Pedelec25 muss:

    • Unterstützung nur in Verbindung mit Pedalieren leisten;
    • die Muskelkraft des Fahrers mit einem Elektromotor kombinieren;
    • eine maximale kontinuierliche Motorleistung von 250 W (0,25 kW) haben;
    • die Unterstützung einstellen, sobald das Fahrrad 25 km/h erreicht;
    • die Unterstützung früher einstellen, wenn der Fahrer aufhört zu treten.

    Praktisch entspricht dies der Standardkonfiguration straßenzugelassener europäischer Pedelec25-E-Bikes. Die Einhaltung dieser Spezifikationen ist wichtig, weil die Rechnung oder die Begleitdokumentation nachweisen muss, dass das Fahrrad in diese förderfähige Kategorie fällt.

    Warum Legend eBikes besonders gut zum Klimabonus passen

    Für Fahrer, die die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, sind Legend eBikes technisch eine naheliegende Wahl für die Förderung.

    Unsere straßenzugelassenen europäischen Modelle verwenden dieselben Kernmerkmale, die für ein Pedelec25 erforderlich sind: 250 W Nennmotorleistung, Pedalunterstützung und Unterstützung bis maximal 25 km/h.

    Das bedeutet, dass Modelle wie das Legend Monza, das Legend Siena und das Legend Milano besonders relevante Optionen für Fahrer sind, die ein förderfähiges E-Bike für Pendelstrecken und Alltagsmobilität suchen.

    Legend Monza: kompakte Mobilität für den Arbeitsweg

    Das Legend Monza eignet sich besonders für Fahrer, die ein E-Bike benötigen, das sich leicht zu Hause aufbewahren, ins Büro mitnehmen oder mit anderen Verkehrsmitteln kombinieren lässt. Sein faltbares 20-Zoll-Format macht es zu einer praktischen Wahl für das Stadtleben, ohne auf die Vorteile eines vollwertigen Elektrofahrrads mit Pedalunterstützung zu verzichten.

    Legend Siena: faltbarer Komfort mit größeren Rädern

    Das Legend Siena kombiniert einen faltbaren Rahmen mit 24-Zoll-Rädern und ist damit eine starke Option für Fahrer, die eine einfachere Aufbewahrung wünschen, aber für tägliche Fahrten ein Fahrgefühl mit größeren Rädern bevorzugen.

    Legend Milano: ein klassisches urbanes E-Bike

    Für Fahrer, die ein traditionelleres Citybike-Format suchen, ist das Legend Milano auf komfortable und praktische urbane Mobilität ausgelegt und passt natürlich zu der Art von Alltagstransport, die Klimabonus fördern möchte.

    Alle drei Modelle passen deutlich besser zum Zweck des Programms, als einfach ein Fahrrad zu wählen, nur weil eine Förderung verfügbar ist. Ziel sollte weiterhin sein, ein E-Bike zu kaufen, das wirklich zu Ihrem Arbeitsweg, Ihrem Stauraumbedarf und Ihrer täglichen Routine passt.

    Wie viel können Sie erhalten?

    Nach den derzeit veröffentlichten Regeln kann ein förderfähiges Fahrrad oder Pedelec25 Folgendes erhalten:

    • 50 % des Kaufpreises ohne MwSt.;
    • bis zu einem Höchstbetrag von 600 €.

    Wenn der förderfähige Preis ohne MwSt. beispielsweise 1.000 € beträgt, läge die Förderung bei 500 €. Wenn der förderfähige Preis 1.500 € ohne MwSt. beträgt, entsprächen 50 % zwar 750 €, der Zuschuss wäre jedoch auf 600 € begrenzt.

    Damit ist die Förderung besonders interessant, wenn Sie ein hochwertiges E-Bike für den Alltag wählen möchten: Anstatt beim Fahrrad selbst Kompromisse einzugehen, können anspruchsberechtigte Fahrer die Förderung nutzen, um einen Teil der Anfangsinvestition zu reduzieren.

    Was ist mit Lastenrädern?

    Lastenräder haben eine eigene Kategorie. Nach dem derzeit veröffentlichten Rahmen können förderfähige Lastenräder 50 % des Kaufpreises ohne MwSt., bis zu 1.000 € erhalten.

    Sie müssen die offizielle Definition eines Lastenrads erfüllen, einschließlich der erforderlichen Fähigkeit und Nutzlastkapazität für den Transport von Waren oder Personen.

    Können Sie Ihr E-Bike online kaufen?

    Ja, und das ist besonders nützlich für Kunden von Legend eBikes.

    Nach den derzeit veröffentlichten Klimabonus-Regeln gibt es keine Einschränkung hinsichtlich des Kauforts des Fahrrads. Es kann gekauft werden:

    • in Luxemburg;
    • bei einem Händler in einem anderen Land;
    • oder online.

    Das bedeutet, dass Einwohner Luxemburgs bei der Auswahl ihres Fahrrads nicht auf ein teilnehmendes lokales Geschäft beschränkt sind. Nach dem aktuellen Rahmen kann ein anspruchsberechtigter Kunde daher ein qualifizierendes Legend eBike online kaufen und dennoch die Förderung beantragen, sofern alle persönlichen, technischen und dokumentarischen Bedingungen erfüllt sind.

    Das gibt Fahrern mehr Freiheit, das Modell zu wählen, das am besten zu ihnen passt, anstatt die Förderung darüber entscheiden zu lassen, wo sie einkaufen müssen.

    Für Käufe im verlängerten Rahmen nach Juni 2026 empfehlen wir zu bestätigen, dass diese Kaufregel unverändert bleibt, sobald Guichet.lu das aktualisierte Verfahren veröffentlicht.

    Welche Dokumente werden benötigt?

    Die Unterlagen sind besonders wichtig, weil die Verwaltung damit auch überprüft, ob das E-Bike die vom Programm geforderte technische Definition erfüllt.

    Ihre Rechnung sollte Folgendes enthalten:

    • Rechnungsnummer
    • Rechnungsdatum
    • Vor- und Nachname des Antragstellers
    • Art des gekauften Fahrzeugs
    • Die Angabe „cycle au sens du Code de la route“ oder ein gleichwertiger Nachweis, der bestätigt, dass das Fahrzeug der Fahrraddefinition entspricht
    • Nachweis, dass ein elektrisch unterstütztes Fahrrad keine Unterstützung über 25 km/h hinaus bietet
    • Kaufpreis ohne MwSt.

    Hier wird die Anforderung der Straßenverkehrsordnung praktisch relevant: Es handelt sich nicht nur um juristische Terminologie. Die Verwaltung benötigt Unterlagen, die zeigen, dass das E-Bike tatsächlich ein Pedelec25 ist und in die förderfähige Fahrradkategorie fällt.

    Bank- und Zahlungsnachweise

    Sie benötigen außerdem eine RIB oder eine Bankkontenbescheinigung für das Konto, auf das die Förderung ausgezahlt werden soll.

    Der Zahlungsnachweis kann normalerweise erbracht werden durch:

    • eine bezahlte und datierte Rechnung, die vom Verkäufer gestempelt und unterschrieben wurde;
    • eine Bestätigung der Bankabbuchung;
    • oder einen Kredit- oder Debitkartenauszug.

    Nachweis der sozialen Anspruchsberechtigung

    Für herkömmliche Fahrräder und Pedelec25, die nach den ab dem 1. Oktober 2024 eingeführten Regeln gekauft wurden, müssen Antragsteller außerdem die Entscheidung des Nationalen Solidaritätsfonds vorlegen, die den Erhalt der entsprechenden Teuerungszulage oder Energiezulage im Jahr des Kaufs bestätigt.

    So beantragen Sie Klimabonus

    Nach dem aktuellen Verfahren können Anträge über MyGuichet.lu oder per Post eingereicht werden.

    1. Prüfen Sie Ihre persönliche Anspruchsberechtigung und die für Ihr Kaufdatum geltenden Regeln.
    2. Wählen Sie ein förderfähiges Pedelec25, das die Anforderungen von 250 W und 25 km/h erfüllt.
    3. Bewahren Sie die vollständige Rechnung und den Zahlungsnachweis auf.
    4. Bereiten Sie Ihre Bankdaten und gegebenenfalls den Nachweis der qualifizierenden Zulage vor.
    5. Reichen Sie Ihren Antrag innerhalb der geltenden Frist ein.

    Nach dem bestehenden Verfahren muss der Antrag spätestens ein Jahr nach dem Kauf eingereicht werden.

    Sie können das detaillierte Verfahren und die neuesten Antragsbedingungen auf der offiziellen Guichet.lu-Seite zur E-Bike-Förderung prüfen.

    Ihr Legend eBike für Luxemburg auswählen

    Wenn Sie für Klimabonus anspruchsberechtigt sind, sollten die technischen Anforderungen Sie nicht zu einem ungewohnten oder hochspezialisierten Fahrradtyp drängen. Sie entsprechen sehr genau der europäischen Standardkonfiguration, die unsere urbanen und faltbaren E-Bikes bereits verwenden.

    Das bedeutet, dass Sie sich auf die Dinge konzentrieren können, die im Alltag wirklich wichtig sind:

    • Legend Monza, wenn kompaktes Falten und einfache Aufbewahrung Priorität haben;
    • Legend Siena, wenn Sie ein faltbares E-Bike mit größeren Rädern wünschen;
    • Legend Milano, wenn Sie ein klassisches urbanes Fahrformat bevorzugen.

    Sie können das Legend Monza entdecken, unsere anderen Modelle vergleichen oder ein Legend testen, bevor Sie sich entscheiden.

    Wenn Sie für Ihren Antrag Unterlagen zur Motorleistung, Unterstützungsgeschwindigkeit oder zu den technischen Eigenschaften eines Modells benötigen, können Sie auch unser Team kontaktieren.

    Klimabonus für Ihre Alltagsmobilität nutzen

    Die Verlängerung von Klimabonus Mobilitéit bis zum 30. Juni 2030 gibt Einwohnern Luxemburgs einen längerfristigen Rahmen, um in saubereren Verkehr zu investieren.

    Für anspruchsberechtigte Fahrer ist die Kombination besonders attraktiv: Das derzeit veröffentlichte Programm kann bis zu 600 € bieten, Online-Käufe werden akzeptiert und die technischen Pedelec25-Anforderungen passen natürlich zu mehreren unserer praktischsten urbanen und faltbaren E-Bikes.

    Entdecken Sie das Legend Monza, lernen Sie unsere anderen Legend eBikes kennen oder besuchen Sie unseren europäischen Leitfaden zu E-Bike-Förderungen, um zu sehen, welche Unterstützung für Ihr nächstes E-Bike verfügbar sein könnte.

    Kontaktiere uns und erhalte unverbindlich weitere Informationen.

    Hinterlasse uns deine Kontaktdaten und profitiere von den verfügbaren Förderungen. Wir melden uns schnellstmöglich bei dir, um dir mitzuteilen, welche Zuschüsse es aktuell in deiner Stadt gibt. Außerdem helfen wir dir dabei, herauszufinden, welches eBike-Modell von Legend am besten zu deinen Bedürfnissen passt.

    Oder wenn du möchtest, schreib uns direkt über WhatsApp unter +34 938 488 480. Jetzt über WhatsApp Kontakt aufnehmen.


    Welches Legend eBike passt zu dir?

    Legend Monza 20"

    Leicht, faltbar und ideal für die Stadt

    Nur 19 kg – perfekt für den Stadtverkehr, den Aufzug oder dein Wohnmobil. Das leichteste Klapp-eBike aus der Legend Serie – ideal für Nomaden, Wochenendausflüge und den täglichen Weg in die Stadt.

    Legend Siena 24"

    Komfort und Stil für deinen Alltag

    Unser beliebtestes Modell in Europa – geschätzt von Frauen und Männern gleichermaßen. Mit aufrechter Sitzposition und klassischem Design ist das Siena ideal für tägliche Fahrten, den Schulweg mit den Kindern oder entspannte Ausflüge.

    Legend Milano 26"

    Kraftvoll und elegant durch den Alltag

    Elegant und leistungsstark – das Milano bietet Komfort und große Reichweite. Mit Federgabel und aufrechter Haltung eignet es sich perfekt für den täglichen Einsatz oder Wochenendabenteuer.

    Legend Etna 27.5”

    Bereit für Trails, Straßen und alles dazwischen

    Ein robustes E-MTB mit Vollfederung, entwickelt sowohl für Offroad-Spaß als auch für urbane Vielseitigkeit. Die Legend Etna passt sich mühelos von Bergpfaden an Stadtstraßen an und ist damit die erste Wahl für dynamische Fahrer.

    FAQ (Häufig gestellte Fragen)

    Ja. Die luxemburgische Regierung hat im März 2026 bekannt gegeben, dass der „Klimabonus Mobilitéit“ bis zum 30. Juni 2030 fortgeführt wird. Das detaillierte Verfahren für den Fahrradkauf auf Guichet.lu spiegelt noch die bisherigen Rahmenbedingungen wider; Käufer sollten daher die Bedingungen prüfen, die für Käufe nach Juni 2026 gelten.

    Nach den derzeit geltenden Bestimmungen können förderfähige Fahrräder und Pedelec25-E-Bikes eine Förderung in Höhe von 50 % des Kaufpreises ohne Mehrwertsteuer erhalten, maximal jedoch 600 €.

    Modelle wie Legend Monza, Legend Siena und Legend Milano verfügen über eine Tretunterstützung, einen Motor mit einer Nennleistung von 250 W und eine auf 25 km/h begrenzte Unterstützung, was den wesentlichen technischen Anforderungen der im Rahmen des Programms verwendeten Kategorie „Pedelec25“ entspricht.

    Nach den derzeit geltenden Vorschriften ja. Luxemburg schränkt den Ort des Kaufs nicht ein, sodass Fahrräder online oder bei einem Händler im Ausland gekauft werden können. Alle anderen Voraussetzungen und Nachweispflichten müssen weiterhin erfüllt sein.

    Das Fahrrad muss gemäß der Straßenverkehrsordnung als „Fahrrad“ gelten. Bei einem E-Bike bedeutet dies, dass es sich um ein Pedelec25 mit Tretunterstützung handeln muss, das eine maximale Dauerleistung des Motors von 250 W aufweist und bei dem die Unterstützung bei 25 km/h oder beim Aufhören des Tretens endet. Diese Einstufung entscheidet darüber, ob das Fahrrad unter die Kategorie der förderfähigen Fahrräder fällt.