1. REGULIERUNG UND TERRITORIUM
ALLE LEGEND EBIKES Produkte sind gemäß der Richtlinie 1999/44/EG der Europäischen Union über den Verkauf und die Garantien von Verbrauchsgütern garantiert.
Die Bedingungen dieser Garantie gelten nur für Produkte, die innerhalb der Europäischen Union erworben wurden.
2. GARANTIEZEIT
Auf alle LEGEND EBIKES Produkte wird eine Garantie von 2 Jahren gewährt, mit Ausnahme der Verbrauchsmaterialien, und unter der Voraussetzung, dass die in der Bedienungsanleitung beschriebenen Nutzungsbedingungen erfüllt und die entsprechende Wartung durchgeführt wurde.
Die Laufzeit von 2 Jahren beginnt ab dem Kaufdatum, welches das Datum ist, das auf der Handelsrechnung erscheint.
Die von LEGEND EBIKES verkauften Power Storage Units (nachfolgend Batterien) haben auch eine 2-jährige Garantie, obwohl sie als Verbrauchsmaterialien betrachtet werden. Nach den ersten 6 Monaten muss der Kunde jedoch nachweisen, dass der Fehler auf einen Herstellungsfehler zurückzuführen ist.
3. GARANTIELEISTUNG
LEGEND EBIKES gewährleistet für seine Elektrofahrräder und andere verwandte Produkte unter der Marke LEGEND EBIKES eine Garantie auf jegliche Herstellungs- oder Montagefehler, die folgendes beinhaltet:
- Reparatur oder Austausch von defekten Teilen durch andere in gutem Zustand (nicht unbedingt neu, im Falle des Austauschs).
- Die Arbeit, die erforderlich ist, um Teile und Komponenten entweder selbst oder durch Dritte zu installieren oder zu reparieren.
- Die Kosten für Lieferungen (falls zutreffend) von Teilen an die Benutzer/Verkaufsstellen, um die Wirksamkeit der Garantie geltend zu machen.
Mängel, die sich aus der Erstmontage/Einstellung ergeben, müssen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Fahrrads geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass der Benutzer für die Einstellung verantwortlich ist.
Unter Erstmontage/Einstellung verstehen wir:
- Einstellung der Gänge.
- Einstellung der Bremsen und Beläge.
- Kabelführung.
- Speichenspannung.
- Spannung der Klapphebel (falls zutreffend).
Für den Fall, dass Lieferungen während der Abwicklung einer Garantie erfolgen und anschließend festgestellt wird, dass das Vorkommnis von der Deckung ausgeschlossen ist, trägt der Benutzer/die Verkaufsstelle die Kosten für diese Lieferungen, unbeschadet der Tatsache, dass LEGEND EBIKES die Möglichkeit bietet, ein Angebot für die Reparatur des Produkts außerhalb der Garantie abzugeben.
Im Falle von Lieferungen von Teilen oder kompletten Fahrrädern werden diese immer in das ursprüngliche Land und die ursprüngliche Stadt des Kaufs geliefert.
Der Verlust der Batterieleistung als Folge der Alterung derselben wird nicht als Herstellungsfehler angenommen, da es sich um ein Verhalten handelt, das den Eigenschaften von Lithium inhärent ist. Daher gilt die Garantie nur, wenn der Verlust der Autonomie unter 70 % liegt oder wenn 500 volle Ladezyklen nicht abgeschlossen wurden.
Für den Fall, dass der Benutzer/die Verkaufsstelle von LEGEND EBIKES die Durchführung eines Batterieautonomie-Tests verlangt und der durch diesen Test erstellte Bericht ein Ergebnis von 70 % oder mehr zeigt, muss der Benutzer/die Verkaufsstelle die durch die Durchführung des Tests entstehenden Kosten sowie gegebenenfalls die entstandenen Versandkosten tragen.
Die 2-Jahres-Garantie bedeutet in keinem Fall, dass LEGEND EBIKES verpflichtet ist, ein Ersatzfahrzeug für die Zeit zur Verfügung zu stellen, die für die Lösung eines Vorfalls, der unter die Garantie fällt, erforderlich ist.
Die Garantie erfordert nur die Reparatur oder den Austausch defekter Bauteile und deckt in keinem Fall persönliche und materielle Schäden ab, die direkt oder indirekt aus dem Ausfall dieser Bauteile während des Gebrauchs entstanden sind.
Die 2-Jahres-Garantie deckt in keinem Fall die normale Verschleiß-Rate von Elementen des Produkts ab: Verschleiß-Materialien. Diese Elemente, die der Verwitterung unterliegen, sind die folgenden (diese Liste dient lediglich der Veranschaulichung und ist in keinem Fall einschränkend):
Reifen, O-Ringe/Dichtungsringe, Leuchtmittel, Lagerschalen, Gummiteile, Kugellager, Luftschläuche, Bremsbeläge, Schrauben, Kugellager, Sattelbezüge, Kabel / Züge / Zughüllen, Halteringe, Gewinde, Staubschutzabdeckungen, Griffe und Riemen, Scheibenbremsen, Griffe und Riemen, Staubschutzabdeckungen, Speichen und Nippel, Kerne, Stoßdämpfer-Verbindungen
4. GARANTIEANWENDUNG
Der Antrag des Garantiefalls ist nicht übertragbar und kann nur vom ursprünglichen Käufer ausgeführt werden.
Ansprüche im Zusammenhang mit der Garantie müssen über den Verkaufskanal bearbeitet werden, der mit dem unter Garantie stehenden Produkt verbunden ist:
- Im Falle des Erwerbs eines Produkts in einer offiziellen Verkaufsstelle (ob physisch oder online) muss die Garantie über diese Verkaufsstelle abgewickelt werden und nicht über eine andere.
- Wenn Sie ein Produkt direkt von LEGEND EBIKES erwerben, muss die Garantie über das Portal legendebikes.com im Abschnitt HILFE/SUPPORT abgewickelt werden.
Um die Garantie wirksam zu machen, muss der Kunde immer die Kaufrechnung vorlegen.
In jedem Fall hängt die wirksame Anwendung der Garantie von der Bewertung des Technischen Dienstes (SAT) von LEGEND EBIKES ab, der den Ausschluss derselben in Betracht ziehen kann, solange Sie eine begründete Begründung über die Art des Ausfalls oder Bruchs vorlegen.
5. GARANTIE-AUSSCHLÜSSE
5.1 Die Anwendung der Garantie ist ausgeschlossen, wenn der Ausfall des fehlerhaften Teils oder der fehlerhaften Teile auf eine unsachgemäße und/oder fahrlässige Verwendung des Produkts zurückzuführen ist.
Unter unsachgemäßer und/oder fahrlässiger Verwendung ist zu verstehen:
- Jede Verwendung, die nicht der Art des Produkts entspricht und/oder in der Bedienungsanleitung empfohlen wird.
- Nicht Durchführung der Wartungsarbeiten , die in der Bedienungsanleitung angegeben sind (wie das Laden der Batterie mindestens alle zwei Monate oder die Durchführung der entsprechenden periodischen Wartung), oder Durchführung anderer als der genannten, die die Produktqualität beeinträchtigen können.
- Modifikationen außerhalb autorisierter Werkstätten und/oder mit nicht originalen oder nicht genehmigten Teilen.
5.2 Der Gewährleistungsanspruch ist ausgeschlossen bei Schäden, Störungen oder Leistungsstörungen, die durch industrielle Luftschadstoffe oder äußere Einwirkungen (z. B. saurer Regen), Vogelkot, Baumsäfte, Steine, Überschwemmungen, Orkane o. ä. verursacht werden.
5.3 Der Garantieantrag ist ausgeschlossen, wenn die Art des Antrags auf die Beteiligung einer dritten Partei oder auf ein vorsätzliches Fehlverhalten zurückzuführen ist.
5.4 Mängel, die sich aus der Erstmontage/Einstellung ergeben, müssen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Fahrrads geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass der Benutzer für den Zustand der Einstellung verantwortlich ist und daher die Anwendung der Garantie ausgeschlossen ist.
5.5 Die Garantieanwendung impliziert in keinem Fall, dass LEGEND EBIKES verpflichtet ist, ein Ersatzfahrzeug für die Zeit zur Verfügung zu stellen, die für die Lösung eines Vorfalls, der unter die Garantie fällt, erforderlich ist.
5.6 Die Garantieanwendung erfordert nur die Reparatur oder den Austausch defekter Komponenten und deckt in keinem Fall die persönlichen und materiellen Schäden ab, die direkt oder indirekt aus ihrem Versagen während des Gebrauchs entstehen können.
5.7 Der Garantieantrag ist in jedem Fall in Bezug auf die normale Verschleißrate von Elementen des Produkts ausgeschlossen: Verschleißmaterialien.
5.8 Im Falle eines Unfalls erlischt die LEGEND Garantie vollständig.