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Für ein gewöhnliches Pedelec mit Tretunterstützung bis 25 km/h brauchst du in Deutschland keine gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei einem S-Pedelec sieht das anders aus. Auch in Österreich und der Schweiz hängt die Antwort davon ab, zu welcher Fahrzeugklasse dein E-Bike gehört.
Selbst wenn eine Versicherung freiwillig ist, kann sie sinnvoll sein: Ein Diebstahl, ein Sturz oder ein Schaden bei einer anderen Person kann teuer werden. Entscheidend ist, welche Risiken du absichern möchtest und welche Leistungen deine bestehenden Versicherungen bereits enthalten.
In Deutschland gilt ein Pedelec rechtlich als Fahrrad, wenn sein Motor eine Nenndauerleistung von höchstens 250 W hat, nur beim Treten unterstützt und die Unterstützung bei 25 km/h oder beim Aufhören zu treten endet. Das ist in § 63a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt.
Für ein solches Pedelec brauchst du weder ein Versicherungskennzeichen noch eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Zu dieser Kategorie gehören die 250-W-Versionen der Legend Monza, Siena, Milano und Etna: Der Motor unterstützt beim Pedalieren bis 25 km/h.
| Fahrzeug | Typische Merkmale | Versicherung in Deutschland |
|---|---|---|
| Pedelec | Maximal 250 W Nenndauerleistung; Unterstützung nur beim Treten und bis 25 km/h | Keine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben |
| S-Pedelec | Tretunterstützung bis 45 km/h; rechtlich ein Kleinkraftrad | Kfz-Haftpflichtversicherung und Versicherungskennzeichen erforderlich |
| Technisch verändertes E-Bike | Kann außerhalb der ursprünglichen Pedelec-Kategorie liegen | Die rechtlichen Anforderungen müssen anhand der tatsächlichen Fahrzeugklasse geprüft werden |
Ein S-Pedelec wird in Deutschland wie ein Kleinkraftrad behandelt. Du benötigst dafür unter anderem eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen, eine geeignete Fahrerlaubnis und einen geeigneten Helm. Es gelten andere Verkehrsregeln als für ein Fahrrad.
Wird die Geschwindigkeitsbegrenzung eines Pedelecs entfernt oder ein Antrieb eingebaut, der unabhängig vom Treten funktioniert, kann sich seine rechtliche Einstufung ändern. Eine solche Änderung kann auch Auswirkungen auf einen bestehenden Versicherungsschutz haben. Prüfe die Zulassung und die Versicherungsbedingungen, bevor du ein verändertes Fahrzeug im öffentlichen Verkehr nutzt.
In Österreich gilt ein Elektrofahrrad mit höchstens 250 W Nenndauerleistung und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h als Fahrrad. Für ein gewöhnliches Pedelec dieser Art ist keine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Die Einordnung erläutert das österreichische Behördenportal unter „Allgemeines zum Radfahren“.
Ein schnelleres oder stärkeres Fahrzeug kann anderen Vorschriften unterliegen. Wenn dein E-Bike die Grenzen eines Fahrrads überschreitet, kläre vor der Nutzung, ob es als Moped eingestuft wird und welche Anforderungen für Zulassung, Führerschein, Helm und Versicherung gelten.
Die Schweiz unterscheidet zwischen langsamen und schnellen E-Bikes. Ein langsames E-Bike mit Tretunterstützung bis 25 km/h benötigt kein Kontrollschild. Für Schäden, die du beim Fahren Dritten zufügst, solltest du prüfen, ob deine Privathaftpflichtversicherung E-Bikes ausdrücklich einschließt.
Ein schnelles E-Bike mit Tretunterstützung bis 45 km/h benötigt dagegen ein gelbes Kontrollschild und eine gültige Versicherungsvignette. Mit der Vignette ist die vorgeschriebene Haftpflichtdeckung verbunden. Die aktuellen Fahrzeugregeln findest du beim Schweizer Bundesamt für Strassen (ASTRA).
Die Schweizer Vorschriften unterscheiden sich in einzelnen technischen Punkten von denen der EU. Entscheidend ist deshalb die Einstufung des konkreten Fahrzeugs in der Schweiz – allein die Bezeichnung „E-Bike“ oder die Motorleistung reichen für die Beurteilung nicht aus.
Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung für ein S-Pedelec schützt in erster Linie Dritte. Eine freiwillige Fahrradversicherung kann zusätzlich Schäden an deinem eigenen E-Bike abdecken. Welche Leistungen enthalten sind, hängt vom gewählten Tarif ab.
Eine Diebstahlversicherung kann die Kosten für ein Ersatzrad übernehmen, wenn dein E-Bike gestohlen wird. Je nach Vertrag sind auch Schäden durch einen versuchten Diebstahl oder der separate Diebstahl des Akkus versichert.
Sieh dir die Sicherheitsbedingungen genau an. Oft ist festgelegt, welches Schloss du verwenden musst, wie das Rad angeschlossen sein muss und ob für die Aufbewahrung zu Hause, im Gemeinschaftsraum oder auf der Straße unterschiedliche Regeln gelten.
Eine entsprechende Deckung kann Reparaturkosten nach einem Sturz, Zusammenstoß oder anderen Unfall übernehmen. Manche Tarife schließen auch mutwillige Beschädigungen durch Dritte ein.
Das kann sich besonders lohnen, wenn du täglich fährst oder dein Rad regelmäßig transportierst. Ein faltbares E-Bike wie die Legend Monza oder Legend Siena lässt sich praktisch im Auto oder Wohnmobil mitnehmen; beim häufigen Be- und Entladen können trotzdem Schäden entstehen.
Verletzt du beim Radfahren eine andere Person oder beschädigst ihr Eigentum, kann eine Haftpflichtversicherung die berechtigten Ansprüche übernehmen. Für ein gewöhnliches Pedelec kann dieser Schutz bereits in deiner Privathaftpflicht enthalten sein.
Prüfe den Vertrag oder lass dir vom Versicherer bestätigen, dass die Nutzung eines Pedelecs eingeschlossen ist. Achte auch auf den Geltungsbereich bei Auslandsreisen. Für Lieferdienste, Vermietung und andere gewerbliche Nutzungen können besondere Bedingungen gelten.
Manche Fahrradversicherungen bieten nach einem versicherten Schaden Hilfe für die Weiterreise, einen Transport zur Werkstatt oder ein Ersatzrad. Andere Tarife enthalten zusätzlich Leistungen bei Personenschäden oder eine rechtliche Unterstützung nach einem Unfall.
Diese Leistungen sind nicht automatisch Bestandteil jeder Police. Vergleiche deshalb die konkreten Bedingungen und mögliche Ausschlüsse, etwa für Verschleiß, mangelnde Wartung oder einen lediglich entladenen Akku.
Ein allgemeingültiger Preis lässt sich nicht nennen. Der Beitrag hängt unter anderem vom Wohnsitz, vom Wert des Fahrrads, vom gewählten Schutz und von der Nutzung ab. Auch das Beitragsmodell kann sich zwischen den Anbietern unterscheiden.
Hol dir ein persönliches Angebot ein und vergleiche neben dem Beitrag auch Selbstbeteiligung, Entschädigung bei Totalschaden, Wertverlust, Akkuschutz, Geltungsbereich und Ausschlüsse. Prüfe insbesondere, ob der Versicherer den ursprünglichen Kaufpreis, den Zeitwert oder ein gleichwertiges Ersatzrad zugrunde legt.
Der passende Link hängt von deinem Wohnsitz ab. Für Deutschland kannst du die E-Bike-Versicherung von Laka prüfen. Wenn du in Österreich wohnst, kannst du dir über Qover mit dem Legend Aktionscode ein Angebot erstellen lassen. Prüfe vor dem Abschluss, ob der Code im Angebot tatsächlich berücksichtigt wird und welche Bedingungen dafür gelten.
Für einen Wohnsitz in der Schweiz empfehlen wir, eine dort verfügbare Fahrradversicherung zu vergleichen. Die Gültigkeit einer deutschen oder österreichischen Police während einer Reise in die Schweiz bedeutet nicht automatisch, dass du sie mit Schweizer Wohnsitz abschließen kannst.
Die freiwillige Fahrradversicherung ist ein eigenständiger Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter. Sie ersetzt bei einem versicherungspflichtigen S-Pedelec nicht ohne Weiteres die vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung.
Für ein gewöhnliches Legend Pedelec ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland und Österreich nicht vorgeschrieben. Freiwilliger Schutz kann sich dennoch lohnen. Überlege, welche Risiken für deine Fahrten wichtig sind, vergleiche die verfügbaren Policen für dein Wohnsitzland und entdecke anschließend das Legend E-Bike, das zu deinem Alltag passt.

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